Fragen zur iPad-Nutzung in der Schule
Aktuell werden es die Tabletklassen in der 8. Jahrgangsstufe eingeführt. Voraussichtlich werden sie bis zum Abitur fortgeführt.
Generell wird im Unterricht mit dem Stift auf dem iPad geschrieben werden (z.B. in digitalen Heften), die iPads sind für die Stift- und Touchbedienung optimiert. Der ergänzende Einsatz einer Tastatur ist in einzelnen Fächern möglich.
Bitte installieren Sie alle Updates, die angezeigt werden bzw. zur Installation bereitstehen, zu Hause. In der Unterrichtszeit sollte das iPad zum Arbeiten zur Verfügung stehen.
Die Unterlagen können mit verschiedenen Backup-Lösungen in Clouds (z. B. iCloud oder OneDrive) gesichert werden. Damit sind alle Unterlagen auch bei einem Geräteverlust oder Beschädigung nicht verloren und können problemlos auf einem anderen iPad abgerufen werden. Allerdings ist bei manchen Cloud-Diensten eine Anmeldung erforderlich oder es können Gebühren anfallen.
Bei iPads mit USB-C-Anschluss (mittlerweile Standard) können z.B. die GoodNotes-Backups auch direkt auf einer externen Festplatte oder einem USB-Stick gespeichert werden. Für ältere iPads mit Lightning-Anschluss wird ein Adapter benötigt.
Backup per iCloud: https://www.youtube.com/watch?v=9PKp_JRrBHs
GoodNotes-Backup ohne Cloud: https://www.youtube.com/watch?v=y27S_IAYPb0
Allgemeine Infos zur Bedienung bzw. Einrichtung des iPads finden Sie hier. Weitere Informationen und Anleitungen stehen den Schülerinnen und Schülern im mebis-Raum zur Verfügung.
Generell sollten Sie als Eltern immer den aktuellen Sperrcode des iPads Ihres Kindes kennen. Schreiben Sie sich den Code auf. Bitte geben Sie nicht vielfach den falschen Code ein, da das iPad in diesem Fall komplett zurückgesetzt werden muss und alle Einstellungen verloren sind.
Wir kennen den Sperrcode nicht. Bitte wenden Sie sich an Matthias Wilhelm, wenn Sie den Sperrcode nicht mehr finden und das Gerät zurückgesetzt werden muss.
Die iPads dienen als digitale Schulhefte und Schulbücher (soweit die Lizenzen verfügbar sind). Die Schülerinnen und Schüler erhalten gleichzeitig analoge Schulbücher, die nach Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft mitzubringen sind. Die Arbeit mit mebis ermöglicht die Kommunikation, das Bereitstellen von Arbeitsmaterial und die digitale Abgabe von Arbeitsergebnissen. Außerdem ermöglicht AirPlay das Vorstellen von Präsentationen und Vergleichen von Hausaufgaben. Die iPads werden zudem für die Erstellung digitaler Lernprodukte verwendet.
Nach der Konfiguration der Tablets findet eine Schulung in den einzelnen Klassen statt. Die Schulung wird von den Tabletscouts, älteren Schülerinnen und Schülern, durchgeführt. Die einzelnen Lehrkräfte erarbeiten mit ihren Klassen eine Ordnerstruktur für ihr jeweiliges Fach.
Den Schülerinnen und Schülern steht ein mebis-Raum zur Verfügung, in dem sie die Schulungsunterlagen der Tabletscouts und weiterführende Schulungsvideos und Links finden.
Für die Hauptfächer werden über ein Sonderbudget E-Book-Lizenzen angeschafft. Die Zugangsdaten werden verteilt, sobald die Lizenzen da sind.
In den Pausen sind die Klassenzimmer generell verschlossen. Die Pausen sind auch digitale Pausen, in denen die iPads gemäß der Nutzungsvereinbarungen des KGA nicht genutzt werden dürfen.
Die Nutzungsvereinbarung wird zu Beginn des Schuljahres im Klassenzimmer ausgehängt und von allen Schülerinnen und Schülern sowie deren Erziehungsberechtigten unterschrieben.
Wir versuchen möglichst datensparsam zu arbeiten und stehen daher im engen Kontakt mit dem Datenschutzbeauftragten der Schule. Im Rahmen der Installation des Profils wird der Name und die Klasse in der MDM-Software JAMF erfasst und gespeichert. Auch die Seriennummer des iPads wird so direkt zugeordnet. Name und Klasse wird auch an Apple Classroom weitergegeben, diese App „speichert keine Daten und erlaubt keine Steuerung nach Unterrichtsende“, laut Apple: https://www.apple.com/de/education/docs/Privacy_Overview_for_Parents.pdf
Die Lizenzen für die Software, wie z.B. GoodNotes werden von der Stadt Aschaffenburg zentral erworben. Die Nutzer sind nur über eine NutzerID für den Hersteller als Teil der Gruppenlizenz sichtbar bzw. bei Software, die ein Nutzerkonto erfordert (z.B. Microsoft Office), wird dieses Konto mit einer Buchstabenkombination erstellt, die nur schulintern zugeordnet werden kann. Inwieweit die Hersteller der Apps und Apple Nutzungs- und Verkehrsdaten erheben bzw. wie diese verarbeitet werden, ist in der Regel auf der AppStore Seite der jeweiligen App ersichtlich. Zu privat installierten Apps können wir keine Aussage treffen.
Fragen zur Verwaltung der iPads in der Schule
Die Classroom-App dient der Verwaltung der Schüler-iPads im Klassenzimmer durch die jeweilige Lehrkraft und soll dazu beitragen, dass Ablenkungen (z.B. durch soziale Medien) vermieden werden. Die Lehrkräfte können während ihres Unterrichts in der einzelnen Klasse die iPads der SchülerInnen einsehen, vergleichbar mit der Einsicht analoger Hefte. Die Classroom-App bietet außerdem die Möglichkeit unterrichtsfremde Apps zu schließen oder das iPad zu sperren. Diese Einschränkungen können ausschließlich vorgenommen werden, wenn eine Bluetooth-Verbindung besteht und die iPads im gleichen WLAN angemeldet sind. Außerhalb der Schule sind diese Beschränkungen alle nicht aktiv, sodass Sie als Eltern entscheiden können/müssen, wie die Geräte in der Freizeit genutzt werden.
Mitarbeiter der Stadt Aschaffenburg installieren ein Profil auf dem Gerät. Darin sind Einschränkungen für die Schulzeit, u.a. Beschränkung auf unterrichtsrelevante Apps, Blocken von Spielen und Chat-Apps, usw., aber auch die Lizenzen für von der Stadt gekauften Programmen (Microsoft Office, GoodNotes, usw.) und die WLAN-Passwörter hinterlegt. Sämtliche Einschränkungen und Rechte, die das Profil einräumt, sind unter Einstellungen – Allgemein – VPN und Geräteverwaltung einsehbar. Es ist kein Zugriff auf Nutzerdaten, wie z.B. Fotos o.ä. möglich. Die Installation ist verpflichtend für die Nutzung des iPads in der Schule und erfolgt einmalig zu Beginn des Schuljahres, wenn die Geräte verteilt werden. Eine erneute Installation ist lediglich dann nötig, wenn das iPad ersetzt oder repariert werden muss oder es vollständig zurückgesetzt wurde.
Die Einschränkungen sind zeitlich begrenzt aktiviert, d.h. nur vormittags während der Schulzeit (7.30 -13.30 Uhr) und auch nur an Schultagen, d.h. nicht am Wochenende und nicht in den Ferien. Während der Schulzeit verschwinden alle unterrichtsfremden Apps und werden ausgeblendet. Auch das Classroom-Management-System ist nur in der Schule aktiv.
Beim Verlassen der Schule wird das Profil deinstalliert. Das kann entweder selbst durch vollständiges Zurücksetzen und Löschen des iPads ausgelöst werden oder durch die Verwaltung. In beiden Fällen wird das iPad vollständig gelöscht, daher sollten alle Daten zuvor gesichert sein.
Fragen zum Umgang mit den iPads und möglichen Einschränkungen zu Hause
Sie können das iPad ihres Kindes über die Apple eigene Funktion „Bildschirmzeit“ einschränken.
Sofern Sie Ihrem Kind eine Apple-ID über die Familienfreigabe zugeteilt haben, können Sie über die Funktion „Bildschirmzeit“ Zeitlimits für Apps oder das ganze iPad festlegen. Beachten Sie bitte, dass sämtliche Zeitlimits auch während der Schulzeit gelten. (https://support.apple.com/de-de/HT208982)
- Aktivieren Sie im Einrichtungsassistent die Bildschirmzeit für das iPad Ihres Kindes. Die eigentlichen Einstellungen nehmen Sie dann nach Abschluss der Ersteinrichtung später in der App „Einstellungen unter Bildschirmzeit“ vor. Bitte fahren Sie mit dem Einrichtungsassistenten fort und gehen dann in die App Einstellungen.
- Als erstes können Sie eine tägliche Auszeit festlegen, z.B. von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr. (Für Wochenenden können Sie ein abweichendes Zeitschema festlegen.)
- Danach können Sie Zeitlimits für Apps definieren. Bitte wählen Sie hier die Kategorien Soziale Netzwerke, Spiele, Unterhaltung und Fitness aus und legen ein tägliches Zeitlimit dafür fest. Die anderen Kategorien dürfen nicht beschränkt werden, da ansonsten schulrelevante Apps unter Umständen betroffen wären.
- Bitte wählen Sie unter „Immer erlauben“ alle Schul-Apps aus, damit deren Nutzung zu keiner Zeit beschränkt wird.
- Über den Internetbrowser Safari können die meisten Sperren umgangen werden, da mittlerweile fast alle Dienste und v.a. Spiele im Browser verfügbar sind. Sinnvoll wäre hier eine zeitliche Beschränkung. Falls Sie den Browser vollständig sperren wollen, beachten Sie bitte, dass dann auch die Lernplattform mebis für Ihr Kind nicht verfügbar ist. Ihr Kind müsste dafür dann die moodle-App nutzen.
- Unter „Beschränkungen“ können Sie z.B. das Installieren und Löschen von Apps und auch in-App Käufe blockieren. Schieben Sie dazu den Schieberegler für Beschränkungen nach rechts. Unter Inhaltsbeschränkungen können Sie Altersfreigaben für Medien festlegen und den Zugang zu Webinhalten steuern. Darüber hinaus sollten Sie Codeänderungen und Accountänderungen nicht erlauben.
- Legen Sie abschließend einen 4-stellen Elterncode fest. Achten Sie darauf, dass Ihr Kind diesen Code nicht kennt.
Für den schulischen Gebrauch ist keine Apple-ID notwendig, da alle für die Schule notwendigen Apps von der Schule bereitgestellt werden. Für die private Nutzung kann eine Apple-ID sinnvoll sein, da ansonsten keine weiteren Apps aus dem Store geladen werden können.
Hier finden Sie zahlreiche Erläuterungen und Hilfe rund um das Thema Apple-ID.
Sie können für das iPad Ihres Kindes eine Apple-ID auf sich selbst (also eine erwachsene Person) anlegen. Damit ist ein unbeschränkter Zugriff auf den AppStore und andere Dienste möglich, was ein hohes Maß an Vertrauen und Verantwortungsbewusstsein seitens Ihres Kindes erfordert.
Alternativ können Sie eine Apple-ID für Ihr Kind über die Familienfreigabe anlegen. Hierbei gilt nicht die gesetzliche Vorgabe für das Mindestalter von 16 Jahren. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie bereits eine eigene Apple-ID verwenden. Sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie von Ihrem Apple-Gerät die Familienfreigabe aktivieren und für Ihr Kind anschließend eine neue Apple-ID einrichten. Einkäufe für Ihr Kind werden dabei über Ihre Zahlungsmethode abgerechnet.
Hier finden Sie eine detaillierte Beschreibung zur Familienfreigabe. über die Familienfreigabe können Sie unter anderem gekaufte Apps und Inhalte gemeinsam nutzen und die Funktion „Kaufanfrage“ oder „Bildschirmzeit“ für das iPad Ihres Kindes aktivieren. Bei der Funktion „Kaufanfrage“ kann Ihr Kind selbstständig bei Apple Apps oder andere Inhalte von Apple kaufen, allerdings werden Sie vorher auf Ihrem Apple Gerät um eine Freigabe aufgefordert (die Sie auch ablehnen können). über die Funktion „Bildschirmzeit“ können Sie die Nutzung des iPads Ihres Kindes kontrollieren, indem Sie Zeitkontingente für einzelne Apps oder das ganze iPad festlegen.
Das Kultusministerium stellt Erziehungsberechtigten Informationsmaterial zu den wichtigsten Themen der Medienerziehung und konkreten Praxistipps zur Verfügung.
Fragen zur finanziellen Förderung
Für den Kauf der Geräte beträgt die Förderung des Freistaates Bayern im Schuljahr 2024/25 bis zu 350 €, falls Sie für die schulische Nutzung ein neues Gerät nach dem 20.06.2024 gekauft haben (Rechnungsdatum). Bitte beachten Sie: Für den Antrag werden auch die Belege zum Kauf des Geräts (Rechnung bzw. Kassenbon) benötigt. Bitte bewahren Sie Ihre Belege daher gut auf. Es gilt eine Aufbewahrungsfrist für fünf Jahre ab Antragsstellung. Enthält die Rechnung einen Namen, muss diese auf den Namen der Erziehungsberechtigten ausgestellt sein.
Ab ca. Mitte September können Sie den Antrag auf der Internetseite des Kultusministeriums ausfüllen. Die entsprechende Info, wann das Portal zu erreichen ist, erhalten Sie von uns.
Geben Sie den unterschriebenen Antrag mit der entsprechenden Rechnung und dem Zahlungsbeleg digital ab, indem Sie alle notwendigen Unterlagen an dsdz@kronberg-gymnasium.de schicken. Nach Freigabe durch das Landesamt für Schule erhalten Sie den Förderbescheid an Ihre E-Mail-Adresse und die Förderung wird ausbezahlt. Eine Hilfestellung zur Beantragung der Förderung und mehrsprachige Versionen finden Sie bei Bedarf auf der Seite des Kultusministeriums.
Bitte halten Sie die von der Schule festgesetzte Abgabefrist ein.
Der Förderverein des Kronberg-Gymnasiums, die Abituria, kann Familien mit Unterstützungsbedarf bei der Finanzierung der iPads finanziell behilflich sein (z.B. Auslage des Förderbetrags). Voraussetzung dafür ist der Nachweis des Unterstützungsbedarfs (z.B. bei Bezug von ALG II, Kinderzuschlag, Wohngeld). Sie können sich sicher sein, dass mit diesen sensiblen Informationen absolut vertrauensvoll umgegangen wird. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an unsere Jugendsozialarbeiterin Anna Jäger.
Ansprechpartner in der Schule
Als Ansprechpartner im Medienteam stehen Ihnen Frau Gotzig und Herr Wilhelm gerne per Mail oder Elternportal zur Verfügung.
Ihr könnt jederzeit die Mitglieder des Medienteams ansprechen: Herr Fabrig, Frau Gotzig, Frau Kreß, Frau Martin, Frau Roth, Frau Schickling und Herr Wilhelm unterstützen euch.